Aber keine Angst liebe Juristen. Wir wollen Euch nicht arbeitslos machen. Schließlich wissen wir: Anwälte müssen auch bei solchen Aussagen stets einen kühlen Kopf bewahren und den korrekten Paragrafen anführen. Wir haben auf jeden Fall sehr gute Argumente dafür, dass unser Geschäftsmodell des vertragsfreien Wassergenusses ohne Mindestlaufzeiten auch für Kanzleien überzeugende Vorteile bietet. Kostensparend, gesundheitsfördernd, wohlschmeckend und fair. Unser Wasser kommt ohne Stundensätze und Kleingedrucktes, dafür aber mit einer 100-Prozent Zufriedenheitsgarantie daher. Das wird auch ihren Mandanten gerecht.
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